
Wir stehen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde ein. Daher haben wir im Kirchengemeinderat ein Präventions- und Schutzkonzept entwickelt.
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Marisa Zigler, die Präventionsbeauftragte der Kirchengemeinde.
Hier finden Sie außerdem Informationen der Nordkirche zum Thema Prävention, dem Verhaltenskodex des Kirchenkreises Dithmarschen und zu Ansprechpartnern bzw. Meldebeauftragten.
Kurzzusammenfassung des Schutzkonzepts der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heide
Das Schutzkonzept der Kirchengemeinde Heide ist dazu da verletzliche, vulnerable Gruppen zu schützen, aber auch die Leitungspersonen selber, in dem es einen Wissens- und Handlungsrahmen schafft.
Worum geht es eigentlich?
Machtmissbrauch verhindern!
→ Leitungspositionen sollten Vertrauensverhältnis niemals ausnutzen
(Sexuelle) Grenzverletzungen verhindern!
→ man geht nicht davon aus, dass alles, was für einen selbst in Ordnung ist, auch für andere gilt!
→ bewusst darauf achten, persönliche, körperliche und intime Grenzen nicht zu überschreiten
Sexualisierte Gewalt nicht tolerieren!
→ individuelle, alters- und geschlechtsunabhängige (sprachliche und physische) Grenzverletzung
→ jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen der anderen Person vorgenommen wird.
→ besondere Rücksichtnahme, da insbesondere Kinder Problematiken nicht immer klar vermitteln (können) (→ versteckte Hilferufe!)
→ bei Auffälligkeiten gilt es, diese auf jeden Fall weiter zu geben! (Meldepflicht)
Verhaltenskodex
- allgemeiner Umgang auf sensibler Vertrauensbasis
→ sollte auf keinen Fall erzwungen werden
→ die Aufgabe, Beziehungsebenen einzuhalten, liegt ausschließlich beim Haupt– oder Ehrenamtlichen
→ Vorbildfunktion (u.a. auch durch angemessene Kleidung)
- verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz umgehen
→ Trennung von Dienstlichem und Privatem
→ besonderer Umgang mit körperlicher Nähe
(eigene Grenzen klarmachen; andere Grenzen akzeptieren)
- Bewahrung ordentlicher u. angemessener Kommunikation
→ respektvoller verbaler und nonverbaler Umgang
→ aggressive Ausdrucksformen gilt es zu verhindern
→ Vermeidung von sexualisierter, rassistischer und diskriminierender Sprache
- verantwortungsbewusster Umgang mit sensiblem Wissen
→ Bewahrung von vertraulichen Inhalten
Räumliche Anforderungen
→ Sofern keine öffentliche Zugänglichkeit gewährleistet sein muss, werden die
Schließmechanismen genutzt. Alle Türen sind Fluchttüren.
→ Falls ein Ort öffentlich zugänglich sein muss, werden ggfls. Zwischentüren verschlossen, ohne Fluchtwege zu versperren.
→ Türen werden aufgestellt, sofern möglich, damit Flure einsehbar sind, wenn fremde Personen im Haus sein können. Ansonsten bedarf es einer Begleitperson
→ Räume werden so einsichtig wie möglich gestaltet.
→ Gerade auch in Einzelsituationen.
→ Kinder werden nach draußen begleitet bzw. ist geklärt, wie sie nach Hause kommen.
→ Es ist in einer Liste vermerkt, wer Schlüssel für welches Gebäude hat, um die Zugänglichkeit der jeweiligen Gebäude nachvollziehen zu können.
→ Kellerzugänge werden kenntlich gemacht und ein Durchgang erschwert.
→ Dunkle und schwer zugängliche Orte werden thematisiert