Präventions- und Schutzkonzept der Kirchengemeinde Heide

Wir stehen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde ein. Daher haben wir im Kirchengemeinderat ein Präventions- und Schutzkonzept entwickelt.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Marisa Zigler, die Präventionsbeauftragte der Kirchengemeinde. 

Hier finden Sie außerdem Informationen der Nordkirche zum Thema Prävention, dem Verhaltenskodex des Kirchenkreises Dithmarschen und zu Ansprechpartnern bzw. Meldebeauftragten

Überblick zum Schutzkonzept der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heide

Hintergrund

In den Tätigkeitsfeldern unserer Kirchengemeinde sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in vielfältiger Interaktion mit einzelnen Menschen und mit Gruppen. Viele von diesen Menschen und Gruppen zählen zu den sogenannten vulnerablen (=verwundbaren). Diese Verletzlichkeit fordert zu einem aufmerksamen, sorgsamen und angepassten Umgang (Denken, Kommunikation & Handeln) heraus.

Prävention

Informationen über und die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist in dem Begriff „Prävention“ gebündelt. Prävention ist mehr als „einfache“ Sensibilisierung. Gleichzeitig ist Sensibilisierung ein Kernziel von Prävention. Genaue Wahrnehmung und Reflektionsfähigkeit in den Bereichen „Grenzverletzungen“, „sexualisierte Gewalt“, „sexuelle Grenzüberschreitungen“ ist gefordert und soll durch dieses Schutzkonzept thematisiert, strukturiert und gefördert werden.

Grundlegend und hilfreich ist der Verhaltenskodex des Kirchenkreises Dithmarschen, welcher in unserem Schutzkonzept enthalten ist.

  • Vertrauen und enge Beziehungen sind grundlegende Bestandteile unseres Miteinanders
  • verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
  • Missbrauch von Hierarchie oder speziellem Wissen wird nicht toleriert
  • Pflicht für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung
  • pädagogische und sexualpädagogische Konzepte bieten klare Orientierung
  • das Setting und die Kommunikation von Beratungssituationen sind transparent und im Team abgesprochen
  • offener Umgang mit Fehlverhalten inkl. Kommunikation und Reflektion im jeweiligen Team

Meldeverpflichtung

Das Wahrnehmen von Anzeichen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich verpflichtet die jeweilige mitarbeitende Person, diese Informationen an den Meldebeauftragten des Kirchenkreises zu melden (Präventionsgesetz der Nordkirche). Der Meldebeauftragte sorgt dann für die professionelle Dokumentation und Weitergabe der Informationen in die zuständigen Gremien (Handlungs- und Interventionsplan).

Verfahren für im Ehrenamt tätige Personen

  • Meldung von regelmäßig ehrenamtlich mitarbeitende Personen durch die jeweiligen Gruppenverantwortlichen
  • Vorlegen des erweiterten Führungszeugnisses im Kirchenbüro (Turnus alle 5 Jahre)
  • Absolvierung des E-Learning-Moduls
  • regelmäßige Schulungen (Basisschulungen und fortbildende Angebote) zu den Themen der Prävention
  • Sensibilisierung durch die Gruppenverantwortlichen während der ehrenamtlichen Tätigkeit

Evaluation und Entwicklung

Der KGR, Leitungspersonal der Kirchengemeinde und die Präventionsbeauftragten der unterschiedlichen Ebenen im Kirchenkreis haben die Aufgabe die kontinuierliche Evaluation, die Anpassung auf neue Rahmenbedingungen bzw. die allgemeine Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes einzufordern, durchzuführen/zu beauftragen, kritisch zu begleiten und dann durch Gremienentscheidung zu fixieren.